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Nach geltendem Recht ist die Hypothek eine Art Versicherung für Kreditgeber, die es ihnen garantiert, dass ausstehende Zahlungen von Schuldnern auch im Falle von Zahlungsunfähigkeit noch stattfinden können, meist in Beziehung zu Bauten und Grundstücken stehend, also ein Grundpfandrecht(Grundstücke, Wohnungen, Erbbauangelegenheiten und Gebäude).

Das heißt also, der Kreditgeber darf bei nicht-Zahlungen der festgelegten Raten ein Objekt pfänden, um sich aus dessen Einnahmen die Restschuld zu sichern. Verhindern kann dies der Kreditnehmer nur durch Zahlung der ausstehenden Summen, was beim Inkrafttreten einer Pfändung meist unmöglich ist.

Es können ebenso mehrere Hypotheken auf ein und dasselbe Gebäude aufgenommen werden, wobei im deutschen Recht eine Art Rangfolge festgelegt wurde, die es allen von diesem Objekt abhängigen Hypothekaren ermöglicht, ihr Recht und Erlös daraus zu sichern.
Heutzutage sind es jedoch nur noch circa ein Viertel der Belastungen an Grundstücken, auf denen tatsächlich Hypotheken lasten, der Trend geht immer weiter zurück.
 
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