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Hat man sich vor längerer Zeit ein Haus gebaut, das durch Baufinanzierung oder nur durch einen Kredit ermöglicht wurde, so ist man damit die Pflicht eingegangen, diesen Kredit im Rahmen eines Zeitfensters wieder zurückzuzahlen.
Was passiert aber, kommen unerwartete finanzielle Probleme auf einen zu und man ist damit nicht mehr in der Lage die noch überfälligen Raten zu entrichten?

Für diese Fälle versichern sich die Gläubiger zumeist durch eine Hypothek an Bauobjekten, wie dem oben erwähnten Neubau des Wohnhauses. Die Hypothek wird auch als Grundpfandrecht bezeichnet und kann im Falle von Zahlungsunfähigkeit der Kreditnehmer in Aktion treten.
Somit kann der Kreditgeber das Haus pfänden und durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung die restlichen Schulden , die ihm jeweils zustehen, selber einnehmen.
Durch dieses Verfahren ist die Rückzahlung der Schulden auch im Falle nicht vorhandener Liquidität gegeben und gesichert.

Das Wort und die Funktion der Hypothek kommen ebenfalls im Bankwesen vor; hier fungiert die Hypothek wiederum als Versicherung für den Kreditgeber. Nimmt sich zum Beispiel eine Privatperson einen Kredit für den Kauf eines Neuwagens auf, so muss bereits eine materielle Sicherung auf dessen Seite existieren, um im Falle der Zahlungsunfähigkeit greifen zu können. Das kann ebenso ein Haus wie eine Eigentumswohnung sein, die dann gepfändet werden könnten, sollte der Kreditnehmer nicht in der Lage sein, die restliche Schuld zu begleichen.
 
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